Vorab-Teilnahme an der Duisburger Beitragsrunde

Du bist zur Beitragsrunde am 25.01.2025 verhindert. Über das unten stehende Formular kannst du daher vorab deine Beiträge abgeben.

Bitte scrolle nach unten!

Beitragsrunden-Formular

    Willkommen beim Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.

    Liebe:r Ernteanteilnehmende:r,
    weil du zum Termin der Beitragsrunde am 25. Januar 2025 verhindert bist, kannst du über dieses Formular bereits vorab deine Beiträge abgeben. Bei Zustandekommen der benötigten Gesamtsumme hast du mit damit dann auch bereits deinen Erntevertrag für die Saison 2025 geschlossen.
    Im nächsten Abschnitt werden die Vertragsbedingungen erläutert. In den weiteren Schritten gibst du deine Daten und deinen Beitrag ab. Im letzten Abschnitt werden deine Angaben zusammengefasst, du gibst durch Klick auf den blauen Button dein Beitragsgebot verbindlich ab und stimmst den Vertragsbedingungen zu. Bitte überprüfe im letzten Schritt insbesondere, ob deine IBAN stimmt.

    Wichtig: Bitte gehe im Formular nur mit unseren Navigationsfeldern vor und zurück, sonst musst du das Formular von vorne beginnen!

    Vertrag für einen Ernteanteil 2025

    Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
    1) Du erhältst von Februar bis Ende Dezember 2025 deine(n) Ernteanteil(e). Umfang und Auswahl des Gemüses sind abhängig von Saison und Verfügbarkeit.
    2) Wir streben eine ganzjährige Gemüseversorgung an, was wir unter anderem durch rechtzeitiges Einlagern von geeignetem Gemüse und durch das Anbauen winterharter Gemüsesorten erreichen wollen. Dennoch ist der Anbau im Winter schwieriger, weshalb es in den ersten Monaten weniger Gemüse geben wird als in den Sommermonaten. Der monatlich zu leistende Beitrag stellt deswegen einen Mittelwert dar.
    3) In der jährlichen Beitragsrunde wird der individuelle Beitrag für einen Ernteanteilsbezug ermittelt.
    a) Bei der Zahlungsweise „monatlich/Bankeinzug“ erfolgt der Einzug jeweils zum 01. des Monats, über die insgesamt 11 verbleibenden Monate des Jahres hinweg. Stichtag für den ersten Einzug ist also der 01.02.2025. Bei der Zahlungsweise „jährlich/Überweisung“ muss die Gesamtsumme zwischen dem 01.02.2025 und dem 15.02.2025 bei uns eingegangen sein. Wenn die jährliche Zahlungsweise gewählt wird, hilft uns das bei der Liquidität.
    b) Das Leisten der in der Beitragsrunde individuell angegebenen Helfer:innenstunden ist ein grundlegender Bestandteil unserer Solidarischen Landwirtschaft. Im Arbeits- und Anbauplan ist dieser von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellte Stundenanteil einberechnet, die individuell angegebenen Hilfsstunden sind deshalb verbindlich. Da das Arbeitsaufkommen in der ersten Jahreshälfte größer ist, müssen mindestens 2/3 der Helfer:innenstunden in der ersten Jahreshälfte geleistet werden.
    4) Die Laufzeit des Erntevertrags endet mit Erhalt des letzten Ernteanteils im Dezember 2025. Für die darauffolgende Anbausaison 2026 wird im Herbst 2025 zu einer neuen Beitragsrunde eingeladen und du musst einen neuen Vertrag abschließen.
    5) Der Vertrag gilt für die gesamte Anbausaison 2025. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur möglich, wenn der Vertrag im direkten Anschluss von einer anderen Person übernommen wird. Diese Übernahme muss selbstständig organisiert werden.
    6) Selbstorganisierte Abholung: Das Gemüse steht wöchentlich (im Winter nach Ansage auch in mehrwöchigen Abständen) am Donnerstag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr (für Abholgruppen ab 5 Haushalten bereits ab 15:00 Uhr) und am Freitag zwischen 07:00 und 13:00 Uhr zur Abholung am Eumannshof in Dümpten (Boverstr. 119, 45473 Mülheim/Ruhr) bereit. Dort entnimmst du selbstständig deinen Anteil an der Ernte wie vor Ort beschrieben. Alternative Abholstationen werden selbstständig von den Ernteanteilnehmer:innen organisiert und von diesen beliefert.
    7) Belieferung von Abholpunkten durch die Solawi: Für Duisburg bieten wir die Belieferung von Abholpunkten an. Dafür stehen bislang zwei Orte zur Verfügung. Das Soziokulturelle Zentrum Stapeltor (Stapeltor 6, DU-Altstadt) wird in jedem Falle beliefert, gegen Kostenbeteiligung von ca. 2,00€ - 2,50€ kannst du dort abholen. Eine Belieferung des Umwelt-lokals in Ruhrort (Weinhagenstr. 23) wird nur möglich sein, wenn die Mehrkosten der Belieferung von den Ernteanteilnehmenden getragen werden können.
    Mit Absendung des Formulars erklärst du dich zusäzlich zu deinem Beitrag bereit, an einem Duisburger Abholpunkt abzuholen und dich an den Lieferkosten zu beteiligen (der genaue Betrag wird auf der Beitragsrunde ermittelt und hängt vor allem von der Teilnehmer:innen-Zahl ab. Allerhöchstens 11,00 €/Monat).

    8) Im Krankheits- oder Urlaubsfall kümmerst du dich selbstständig und rechtzeitig um eine Vertretung. Wenn du ein bestimmtes Gemüse einmal nicht möchtest, gibt es dafür eine Tauschkiste. Nur wenn es dort hineingelegt wird, steht es anderen Ernteanteilnehmenden zur Verfügung und bleibt nicht übrig.

    9) Das Risiko von Ernteausfällen trägt die Gemeinschaft. Es besteht deshalb keine Möglichkeit, Geld
    zurückzuverlangen, wenn einzelne Kulturen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Schaden nehmen.
    10) Der Verein Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V. kann keine Haftung für Unfälle bei Mithilfeaktionen/Arbeitsstunden übernehmen. Du erklärst dich deshalb mit diesem Vertrag auch bereit, nur angemessen ausgestattet (festes Schuhwerk, Handschuhe etc.) an Arbeitseinsätzen teilzunehmen, den Sicherheitsanweisungen der Anleitenden Folge zu leisten sowie deine eigene Kraft und deine Fähigkeiten einzuschätzen und zu kommunizieren.
    11) Der Verein Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V. ist überparteilich, überkonfessionell und steht zunächst jedem Menschen offen. Rassistische, fremdenfeindliche und andere diskriminierende Bestrebungen und Äußerungen führen zur sofortigen Auflösung des Erntevertrages ohne Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Beiträge.
    12) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
    13) Widerrufsbelehrung Du kannst deinen Erntevertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt spätestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung eines formlosen Widerrufsschreibens an:
    info@solawi-mh.de.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für bereits erbrachte Leistungen, insbesondere geliefertes Gemüse, sind keine Rückzahlungen zu leisten.

    Deine Daten

    Bitte gib uns an, an welchem Ort in Duisburg du abholen willst. Mit der Auswahl willigst du ein, dich an den Kosten zur Belieferung des Abholpunktes zu beteiligen. (Die genauen Kosten ergeben sich auf der Beitragsrunde, max. 10 €/Monat.)

    Dein Beitrag

    Jetzt gilt es! Bitte trage unten die Beiträge ein, die du geben kannst und willst. Denke auch daran, wirklich nur Beiträge zu nennen, die du bezahlen kannst. Durchschnittlich benötigen wir pro Ernteanteil 133 €. Wer sich den Richtwert nicht leisten kann, trägt auch nur den Betrag ein, den sich die Person leisten kann. Wer mehr zahlen kann, ermöglicht mit einem höheren Beitrag, dass alle an der Gemüseversorgung teilhaben können.


    Bitte teile uns mit, wie viele Helfer:innen-Stunden du im nächsten Jahr leisten kannst. Durchschnittlich planen wir mit 16 Stunden pro Ernteanteil, die über das Jahr verteilt an Helfer:innentagen abgeleistet werden können. Du kannst auch hier weniger Stunden eintragen. Bitte schätz dich realistisch ein, denn für uns ist die Planbarkeit am wichtigsten! Auch nicht-körperliche Tätigkeiten wie die Organisation eines Erntefestes o.ä. sind möglich.


    In der Beitragsrunde legt ihr euren Beitrag für das Jahr verbindlich fest. In einer Notsituation möchten wir euch helfen. Durch den Soli-Topf werden Beiträge aufgefangen. Die betroffenen Ernteanteilnehmenden
    bleiben in der Solawi und erhalten ihren Ernteanteil. Hier kannst du festlegen, wie viel du monatlich in den Soli-Topf einzahlen möchtest:


    Weisst du jetzt schon, dass du dir deinen Anteil mit einer anderen Person teilen wirst? Wenn ja, gib uns doch gerne den Namen (Vor- und Nachnamen) sowie eine E-Mail-Adresse an. Dann können wir die Person direkt mit in unseren E-Mail-Verteiler nehmen und sie bekommt alle Informationen mit. Wenn du dir den Anteil nicht teilen wirst oder noch nicht weisst, mit wem, brauchst du nichts auzufüllen.


    Solltest du diese Zahlweise wählen, muss der gesamte Betrag zwischen dem 01.02. und 15.02.2025 an folgendes Konto überwiesen werden. Die Kontodaten werden dir auch noch einmal per Mail zugesandt:
    Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V., IBAN: DE08 4306 0967 1276 4681 00, BIC: GENODEM1GLS

    Wähle bitte deinen Einlagenbeitrag:

    Bei einer Einlage von 0 € kommt dein Erntevertrag ohne Darlehensvertrag zustande.

    Hast du bereits eine Einlage bei der Solawi Mülheim geleistet, so bleibt diese bestehen und du kannst im folgenden "0€" ankreuzen

    Es kommt kein Darlehensvertrag zustande. Bitte überprüfe aber im nächsten Schritt deine Daten für deinen Erntebeitrag und bestätige diesen.

    Darlehensvertrag für eine Einlage bei
    Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.

    Zwischen (Darlehensgeber:in, DG)

    und

    Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
    Tunnelstraße 15
    45479 Mülheim an der Ruhr
    (folgend: Darlehensnehmer, DN)

    wird folgender Vertrag geschlossen:

    1. Darlehensbetrag
    Der Darlehensnehmer erhält von der/dem Darlehensgeber:in ein Darlehen in Höhe von

    o 150€ (in Worten: Einhundertundfünfzig)

    o 1500€ (in Worten: Eintausendfünfhundert)

    Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit.

    2. Einzahlung
    Der Darlehensbetrag wird auf das Konto des Darlehensnehmers überwiesen:
    Kontoinhaber: Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
    IBAN: DE08 4306 0967 1276 4681 00
    BIC: GENODEM1GLS
    Kreditinstitut: GLS Gemeinschaftsbank e.G.
    Verwendungszweck: Einlage Solidarische Landwirtschaft, Nachname Darlehensgeber:in

    3. Zweck
    Das Darlehen dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen der Solidarischen Landwirtschaft e.V.
    4. Rangrücktrittsklausel
    Die Forderung des/der DG auf Rückzahlung des Darlehens sowie etwaige Zinsansprüche treten gegenüber bestehenden und zukünftigen Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers mit Ausnahme solcher Gläubiger, die selbst eine entsprechende Nachrangerklärung für ihre Forderungen abgegeben haben, ausdrücklich im Rang zurück.
    Eventuell werden daher die Forderungen des/der DG erst nach Befriedigung nicht nachrangiger Gläubiger zurückbezahlt. Sämtliche nachrangigen Darlehen sind im Verhältnis untereinander gleichrangig.
    Die Rückzahlung oder Aufrechnung der Darlehenssumme und etwaige Zinszahlungen können solange und soweit nicht verlangt oder vorgenommen werden, wie dies einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens darstellt. Zahlungen, die entgegen dieser Nachrangabrede erfolgen, sind zurückzuzahlen. Bei Abschluss dieses Vertrages bestanden beim Darlehensnehmer keine Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, welche dieser Nachrangklausel Relevanz geben. Dies kann sich natürlich ändern. Um insofern für den/die DG Transparenz zu schaffen gewährt der Darlehensnehmer ihm/ihr auf Wunsch jederzeit ein Einsichtsrecht in seinen Jahresabschluss und die aktuellen Quartalsabschlüsse. Dort kann der/die DG sich selbst ein Bild über die jeweilige Vermögenslage machen.
    Sollte die Solidarische Landwirtschaft im Folgejahr so schrumpfen, dass es in Folge des Wegfalls der Einlagen zu einem Liquiditätsengpass kommt, so können die Einlagen nur entsprechend der im Rahmen der Liquidität zur Verfügung stehenden Mittel zurückgezahlt. Dabei werden alle Darlehen gleich behandelt, wobei die Rückzahlung sich anteilig entsprechend der Höhe des geleisteten Darlehens berechnet (= verfügbare Liquidität / Summe der zurückzuzahlenden Darlehen * geleistetes Darlehen).

    5. Anlagevolumen und Prospektpflicht
    Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet der Darlehensnehmer verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen der Vermögensanlage, welche wie unter „7. Verzinsung“ beschrieben verzinst wird, werden vom Darlehensnehmer innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro angeboten. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

    6. Tilgung
    6.1 Eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Zustimmung des Darlehensgebers zulässig.

    6.2 Tilgungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers zu überweisen:
    Kontoinhaber:in:

    IBAN:

    BIC:

    6.3 Die Tilgung des vollständigen Darlehensbetrags zuzüglich fälliger Zinsen gilt als Kündigung dieses Darlehensvertrages.

    7. Verzinsung
    7.1 Das Darlehen wird verzinst mit jährlich 0,0 %.

    8. Laufzeit
    8.1 Das Darlehen wird unbefristet gewährt, mindestens jedoch über den Zeitraum von 15 Monaten.

    8.2 Die Kündigung durch die/den Darlehensgeber:in richtet sich nach Punkt 9 dieses Vertrages.

    8.3 Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jederzeit kündigen.

    9. Kündigung durch den/die Darlehensgeber:in
    9.1. Das Recht des/der Darlehensgeber:in zur ordentlichen Kündigung ist innerhalb der ersten 15 Monate (siehe Punkt 8.) ausgeschlossen.

    9.2. Die Kündigungsfrist beträgt in Abhängigkeit der Darlehenshöhe:
    150 € = 3 Monate
    1.500€ = 6 Monate

    9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    9.4 Die Beendigung des Vertragsverhältnisses als Ernteanteilnehmer:in beim Darlehensnehmer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Darlehens.

    9.5. Wird nach dem Erntejahr die Ernteanteilnehmendenschaft des Darlehensgebers beim Darlehensnehmer nicht verlängert, endet das Vertragsverhältnis automatisch. Der DG kann sich darüber hinaus freiwillig dazu entscheiden, das Darlehen zu verlängern und dem DN das Darlehen auch über das Ende der Ernteanteilnehmendenschaft hinaus zu gewähren. Dies bedarf einer formlosen schriftlichen Mitteilung.

    9.6. Der/die Darlehensgeber:in kann jederzeit ihr/sein Darlehen durch einen entsprechenden neuen Darlehensvertrag einer anderen Person übertragen und hierdurch aus dem Darlehensvertrag ohne Auseinandersetzung ausscheiden.

    9.7. Wird die Ernteanteilnehmendenschaft erneuert, bleibt das Darlehen bestehen, sofern es nicht gemäß der Vereinbarungen 9.1. bis 9.6. gekündigt wird

    10. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung soll eine Regelung gelten, die von den Parteien in Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags (einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben) bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.

    11. Datenschutz
    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.. Die angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe ist dieser Vertrag in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Der/die Darlehensgeber:in hat gemäß §34 BDSG das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Auch eine Einschränkung der Verarbeitung sowie die Löschung der Daten kann gemäß §35 BDSG verlangt werden. In diesem Fall ist aber die Durchführung des Vertrages gefährdet. Dasselbe gilt, wenn uns die erbetenen Daten nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. Es besteht das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (z.B. NRW-Datenschutzbeauftragte). Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung der/des Betroffenen.

    Deine Einwilligung

    SEPA-Lastschriftmandat

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Einlage

    Du hast dich dafür entschieden keine Einlage zu leisten, oder dafür deine Einlage aus dem letzten Jahr fortzusetzen. Vielen Dank, wenn du uns weiterhin unterstützt!

    Der von dir gewählte Darlehensbetrag beläuft sich auf 150€. Bitte überweise den Betrag auf das in der automatischen Bestätigungsmail stehende Konto nachdem die Beitragsrunde erfolgreich beendet wurde und bis zum 15.02.2025.

    Der von dir gewählte Darlehensbetrag beläuft sich auf 1.500€. Bitte überweise den Betrag auf das in der automatischen Bestätigungsmail stehende Konto, nachdem die Beitragsrunde erfolgreich beendet wurde und bis zum 15.02.2025.

    Zustimmung zu den Konditionen und dem Datenschutz: