1) Du erhältst von Anfang August bis Mitte Oktober deinen Ernteanteil. Die Abholungen finden immer Donnerstags statt. Die erste Abholung ist daher am 03. August und die letzte am 12. Oktober.
2) Für die Ernteanteilnehmer:innen, die die gesamte Saison dabei sind, haben wir vor der Beitragsrunde einen Betrag von 118,90 € ermittelt. Dieser Beitrag war über 10 Monate zu zahlen, obwohl wir in diesem Jahr erst ca. 8 Monate, d.h. 35 Wochen Gemüse herausgeben können. Die wöchentlichen Kosten für einen Ernteanteil liegen damit bei € 33,97. Da in den Sommeranteilen von Anfang August bis Mitte Oktober jede Woche, also 11 Wochen lang, Gemüse geliefert wird, ergibt sich ein Gesamtbeitrag von € 373,67 (11 x € 33,97), bzw. ein monatlicher Beitrag von € 124,57.
3) Bei der Zahlungsweise "monatlich/Bankeinzug" erfolgt der Einzug jeweils zum 15. des Vormonats, über 3 Monate hinweg. Stichtag für den ersten Einzug ist also der 15.07.2023, bzw. spätestens der Tag, an dem du diesen Erntevertrag mit uns schließt. Bei der Zahlungsweise "Gesamtbetrag" muss die Gesamtsumme bis zum 01.08.2023 bei uns eingegangen sein.
4) Die Laufzeit des Erntevertrags endet mit der letzten Gemüseanteils-Abholung am 12.10.2023. Für die darauffolgende Anbausaison wird ab Herbst gesondert zu einer Beitragsrunde eingeladen, an der du nur teilnehmen musst, wenn du ab nächstem Jahr reguläre:r Ernteanteilnehmer:in für die Saison 2024 werden möchtest.
5) Das Gemüse steht wöchentlich am Donnerstag zwischen 15-19h zur Abholung am Eumannshof in Dümpten (Boverstr. 119, 45473 Mülheim/ Ruhr) bereit. Dort entnimmst du selbstständig deinen Anteil an der Ernte wie vor Ort beschrieben. Alternative Abholstationen werden selbstständig von den Ernteanteilnehmer:innen organisiert und beliefert. Ggf. besteht also die Möglichkeit deinen Gemüseanteil von einer Abholstation in deiner Nähe zu beziehen. Im Krankheits- oder Urlaubsfall organisieren die Ernteanteilnehmenden grundsätzlich selbstständig eine Vertretung.
6) Das Risiko von Ernteausfällen trägt die Gemeinschaft. Es besteht deshalb keine Möglichkeit, Geld zurückzuverlangen, wenn einzelne Kulturen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Schaden nehmen.
7) Der Vertrag gilt für die Monate August, September und Oktober 2023. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur möglich, wenn der Vertrag im direkten Anschluss von einer anderen Person übernommen wird. Diese Übernahme muss selbstständig organisiert werden.
8) Der Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V. kann keine Haftung für Unfälle bei Mithilfeaktionen/ Arbeitsstunden übernehmen. Du erklärst dich deshalb mit diesem Vertrag auch bereit, nur angemessen ausgestattet (festes Schuhwerk, Handschuhe etc.) an Arbeitseinsätzen teilzunehmen, den Sicherheitsanweisungen der Anleitenden Folge zu leisten, sowie deine eigene Kraft und deine Fähigkeiten einzuschätzen und zu kommunizieren.
9) Der Verein Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V. ist überparteilich, überkonfessionell und steht zunächst jedem Menschen offen. Rassistische, fremdenfeindliche und andere diskminierende Bestrebungen und Äußerungen führen deshalb zur sofortigen Auflösung des Erntevertrages ohne Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Beiträge.
10) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
11) Widerrufsbelehrung
Du kannst deinen Erntevertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt spätestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung eines formlosen Widerrufsschreibens an: info@solawi-mh.de.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für bereits erbrachte Leistungen, insbesondere gelieferte Lebensmittel, sind keine Rückzahlungen zu leisten