Bei einer Einlage von 0 € kommt dein Erntevertrag ohne Darlehensvertrag zustande.
Hast du bereits eine Einlage bei der Solawi Mülheim geleistet, so bleibt diese bestehen und du kannst im folgenden "0€" ankreuzen
Darlehensvertrag für eine Einlage bei
Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
Zwischen (Darlehensgeber:in, DG)
Vorname
Nachname
Straße & Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
Telefon
und
Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
Tunnelstraße 15
45479 Mülheim an der Ruhr
(folgend: Darlehensnehmer, DN)
wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält von der/dem Darlehensgeber:in ein Darlehen in Höhe von
o 150€ (in Worten: Einhundertundfünfzig)
o 1500€ (in Worten: Eintausendfünfhundert)
Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit.
2. Einzahlung
Der Darlehensbetrag wird auf das Konto des Darlehensnehmers überwiesen:
Kontoinhaber: Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
IBAN: DE08 4306 0967 1276 4681 00
BIC: GENODEM1GLS
Kreditinstitut: GLS Gemeinschaftsbank e.G.
Verwendungszweck: Einlage Solidarische Landwirtschaft, Nachname Darlehensgeber:in
3. Zweck
Das Darlehen dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen der Solidarischen Landwirtschaft e.V.
4. Rangrücktrittsklausel
Die Forderung des/der DG auf Rückzahlung des Darlehens sowie etwaige Zinsansprüche treten gegenüber bestehenden und zukünftigen Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers mit Ausnahme solcher Gläubiger, die selbst eine entsprechende Nachrangerklärung für ihre Forderungen abgegeben haben, ausdrücklich im Rang zurück.
Eventuell werden daher die Forderungen des/der DG erst nach Befriedigung nicht nachrangiger Gläubiger zurückbezahlt. Sämtliche nachrangigen Darlehen sind im Verhältnis untereinander gleichrangig.
Die Rückzahlung oder Aufrechnung der Darlehenssumme und etwaige Zinszahlungen können solange und soweit nicht verlangt oder vorgenommen werden, wie dies einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens darstellt. Zahlungen, die entgegen dieser Nachrangabrede erfolgen, sind zurückzuzahlen. Bei Abschluss dieses Vertrages bestanden beim Darlehensnehmer keine Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, welche dieser Nachrangklausel Relevanz geben. Dies kann sich natürlich ändern. Um insofern für den/die DG Transparenz zu schaffen gewährt der Darlehensnehmer ihm/ihr auf Wunsch jederzeit ein Einsichtsrecht in seinen Jahresabschluss und die aktuellen Quartalsabschlüsse. Dort kann der/die DG sich selbst ein Bild über die jeweilige Vermögenslage machen.
Sollte die Solidarische Landwirtschaft im Folgejahr so schrumpfen, dass es in Folge des Wegfalls der Einlagen zu einem Liquiditätsengpass kommt, so können die Einlagen nur entsprechend der im Rahmen der Liquidität zur Verfügung stehenden Mittel zurückgezahlt. Dabei werden alle Darlehen gleich behandelt, wobei die Rückzahlung sich anteilig entsprechend der Höhe des geleisteten Darlehens berechnet (= verfügbare Liquidität / Summe der zurückzuzahlenden Darlehen * geleistetes Darlehen).
5. Anlagevolumen und Prospektpflicht
Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet der Darlehensnehmer verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen der Vermögensanlage, welche wie unter „7. Verzinsung“ beschrieben verzinst wird, werden vom Darlehensnehmer innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro angeboten. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
6. Tilgung
6.1 Eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Zustimmung des Darlehensgebers zulässig.
6.2 Tilgungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers zu überweisen:
Kontoinhaber:in:
Vorname Nachname
IBAN:
BIC:
6.3 Die Tilgung des vollständigen Darlehensbetrags zuzüglich fälliger Zinsen gilt als Kündigung dieses Darlehensvertrages.
7. Verzinsung
7.1 Das Darlehen wird verzinst mit jährlich 0,0 %.
8. Laufzeit
8.1 Das Darlehen wird unbefristet gewährt, mindestens jedoch über den Zeitraum von 15 Monaten.
8.2 Die Kündigung durch die/den Darlehensgeber:in richtet sich nach Punkt 9 dieses Vertrages.
8.3 Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jederzeit kündigen.
9. Kündigung durch den/die Darlehensgeber:in
9.1. Das Recht des/der Darlehensgeber:in zur ordentlichen Kündigung ist innerhalb der ersten 15 Monate (siehe Punkt 8.) ausgeschlossen.
9.2. Die Kündigungsfrist beträgt in Abhängigkeit der Darlehenshöhe:
150 € = 3 Monate
1.500€ = 6 Monate
9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.4 Die Beendigung des Vertragsverhältnisses als Ernteanteilnehmer:in beim Darlehensnehmer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Darlehens.
9.5. Wird nach dem Erntejahr die Ernteanteilnehmendenschaft des Darlehensgebers beim Darlehensnehmer nicht verlängert, endet das Vertragsverhältnis automatisch. Der DG kann sich darüber hinaus freiwillig dazu entscheiden, das Darlehen zu verlängern und dem DN das Darlehen auch über das Ende der Ernteanteilnehmendenschaft hinaus zu gewähren. Dies bedarf einer formlosen schriftlichen Mitteilung.
9.6. Der/die Darlehensgeber:in kann jederzeit ihr/sein Darlehen durch einen entsprechenden neuen Darlehensvertrag einer anderen Person übertragen und hierdurch aus dem Darlehensvertrag ohne Auseinandersetzung ausscheiden.
9.7. Wird die Ernteanteilnehmendenschaft erneuert, bleibt das Darlehen bestehen, sofern es nicht gemäß der Vereinbarungen 9.1. bis 9.6. gekündigt wird
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung soll eine Regelung gelten, die von den Parteien in Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags (einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben) bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.
11. Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.. Die angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe ist dieser Vertrag in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Der/die Darlehensgeber:in hat gemäß §34 BDSG das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Auch eine Einschränkung der Verarbeitung sowie die Löschung der Daten kann gemäß §35 BDSG verlangt werden. In diesem Fall ist aber die Durchführung des Vertrages gefährdet. Dasselbe gilt, wenn uns die erbetenen Daten nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. Es besteht das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (z.B. NRW-Datenschutzbeauftragte). Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung der/des Betroffenen.