Bestellung Ernteanteil Saison 2024

Die Beitragsrunde für die Sasion 2024 ist vorbei. Über das unten stehende Formular kannst du zum Mindestpreis von 129,00 € verbindlich einen Gemüseanteil für die Saison 2024 bestellen.

Die Erhöhung von 130 auf 200 Anteile ermöglicht es, noch mehr Menschen mit gutem lokalen Gemüse zu versorgen, das Anbauteam zu vergrössern, beide Standorte zu halten und den Anbau zu professionalisieren.

Bei Fragen lies dir am besten einmal das FAQ auf unserer Hauptseite oder wende dich sonst gerne an info@solawi-mh.de

Für alle, für die ein ganzer Ernteanteil zu viel ist und die auf der Suche nach jemandem sind, mit dem/der sie sich einen Ernteanteil teilen können, haben wir ein Cryptpad/digitales “Schwarzes Brett” eingerichtet, in das ihr euch eintragen und/oder andere Personen finden könnt: Zum Cryptpad KLICK HIER

Wir freuen uns auf dich!

    Einleitung

    Willkommen beim Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.

    Liebe:r Ernteanteilnehmende:r,
    mit diesem Formular schliesst du einen Erntevertrag für die Saison 2024 bei der Solidarischen Landwirtschaft Mülheim ab.
    Im nächsten Abschnitt werden die Vertragsbedingungen erläutert. In den weiteren Schritten gibst du deine Daten ein. Im letzten Abschnitt werden deine Angaben zusammengefasst und durch Klick auf den blauen Button kommt der Erntevertrag verbindlich unter den genannten Vertragsbedingungen zustande. Bitte überprüfe im letzten Schritt insbesondere, ob deine IBAN stimmt.

    Konditionen

    Vertrag für einen Ernteanteil 2024

    1) Du erhältst von Januar bis Ende Dezember deine(n) Ernteanteil(e). Der Umfang und die Auswahl des Gemüses ist dabei abhängig von Saison und Verfügbarkeit.
    2) Wir streben eine ganzjährige Gemüseversorgung an, was wir unter anderem durch rechtzeitiges Einlagern von geeignetem Gemüse und durch das Anbauen winterharter Gemüsesorten erreichen wollen. Dennoch ist der Anbau im Winter schwieriger, weshalb es in den ersten Monaten weniger Gemüse geben wird und nicht wöchentlich, wie es zur Hochsaison der Fall ist.
    3) Bei der Zahlungsweise "monatlich/Bankeinzug" erfolgt der Einzug jeweils zum 01. des Monats, über insg. 12 Monate hinweg. Stichtag für den ersten Einzug ist also der 01.01.2024. Bei der Zahlungsweise "jährlich/Überweisung" muss die Gesamtsumme zwischen dem 01.01.2024 und dem 15.01.2024 bei uns eingegangen sein. Bitte aus buchhalterischen Gründen nicht vor dem 01.01.2024 überweisen. Wenn die jährliche Zahlungsweise gewählt wird, hilft uns das bei der Liquidität.
    4) Die Laufzeit des Erntevertrags endet mit dem letzten Ernteanteil. Für die darauffolgende Anbausaison wird ab Herbst gesondert zu einer neuen Beitragsrunde eingeladen.
    5) Das Gemüse steht wöchentlich am Donnerstag zwischen 16-20 Uhr bzw. am Freitag zwischen 7-11 Uhr zur Abholung am Eumannshof in Dümpten (Boverstr. 119, 45473 Mülheim/ Ruhr) bereit. Nur Personen die für drei oder mehr Anteile abholen, dürfen Donnerstags ab 15 Uhr abholen. Im Abholraum entnimmst du selbstständig deinen Anteil an der Ernte wie vor Ort beschrieben. Alternative Abholstationen werden selbstständig von den Ernteanteilnehmer:innen organisiert und beliefert. Im Krankheits- oder Urlaubsfall organisieren die Ernteanteilnehmenden ebenfalls selbstständig eine Vertretung. Der Hof des Eumannshofes Boverstr. 119 darf nicht mit dem PKW befahren werden. Ausnahmen gelten für Abholungen von mindestens drei Ernteanteilen.
    6) Das Risiko von Ernteausfällen trägt die Gemeinschaft. Es besteht deshalb keine Möglichkeit, Geld zurückzuverlangen, wenn einzelne Kulturen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Schaden nehmen.
    7) Der Vertrag gilt für die gesamte Anbausaison 2024. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur möglich, wenn der Vertrag im direkten Anschluss von einer anderen Person übernommen wird. Diese Übernahme muss selbstständig organisiert werden.
    8) Der Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V. kann keine Haftung für Unfälle bei Mithilfeaktionen/ Arbeitsstunden übernehmen. Du erklärst dich deshalb mit diesem Vertrag auch bereit, nur angemessen ausgestattet (festes Schuhwerk, Handschuhe etc.) an Arbeitseinsätzen teilzunehmen, den Sicherheitsanweisungen der Anleitenden Folge zu leisten, sowie deine eigene Kraft und deine Fähigkeiten einzuschätzen und zu kommunizieren.
    9) Der Verein Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V. ist überparteilich, überkonfessionell und steht zunächst jedem Menschen offen. Rassistische, fremdenfeindliche und andere diskminierende Bestrebungen und Äußerungen führen deshalb allerdings zur sofortigen Auflösung des Erntevertrages ohne Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Beiträge.
    10) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
    11) Widerrufsbelehrung
    Du kannst deinen Erntevertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt spätestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung eines formlosen Widerrufsschreibens an: info@solawi-mh.de.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für bereits erbrachte Leistungen, insbesondere gelieferte Lebensmittel, sind keine Rückzahlungen zu leisten

    Deine Daten

    Dein Beitrag

    Bei der Beitragsrunde am 12.11.2024 ist ein durchschnittlicher Beitrag von ca. 129 € / Monat zustande bekommen. In dem Feld unten kannst du deinen Beitrag eingeben, der mindestens diesem Beitrag entspricht. Wer mehr zahlen kann, ermöglicht mit einem höheren Beitrag, dass andere an der Gemüseversorgung teilhaben können.

    Bitte teile uns mit, wie viele Helfer:innen-Stunden du im nächsten Jahr leisten kannst. Durchschnittlich planen wir mit 14 Stunden pro Ernteanteil, die über das Jahr verteilt an Helfer:innentagen abgeleistet werden können. Auch nicht-körperliche Tätigkeiten wie die Organisation eines Erntefestes o.ä. sind möglich.



    Solltest du diese Zahlweise wählen, muss der gesamte Betrag zwischen dem 01.01. und 15.01.2024 an uns überwiesen werden.

    Darlehen

    Wähle bitte deinen Einlagenbeitrag:

    Bei der Auswahl von 0€ kommt kein Darlehensvertrag zustande.

    Es kommt kein Darlehensvertrag zustande. Bitte überprüfe aber im nächsten Schritt deine Daten für deinen Erntebeitrag und bestätige diesen.

    Darlehensvertrag für eine Einlage bei
    Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.

    Zwischen (Darlehensgeber:in)

    und

    Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
    Mintarder Straße 258
    45481 Mülheim an der Ruhr
    (folgend: Darlehensnehmer)

    wird folgender Vertrag geschlossen:

    1. Darlehensbetrag
    Der Darlehensnehmer erhält von der/dem Darlehensgeber:in ein Darlehen in Höhe von

    o 150€ (in Worten: Einhundertundfünfzig)

    o 1500€ (in Worten: Eintausendfünfhundert)

    Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit.

    2. Einzahlung
    Der Darlehensbetrag wird auf das Konto des Darlehensnehmers überwiesen:
    Kontoinhaber: Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.
    IBAN: DE08 4306 0967 1276 4681 00
    BIC: GENODEM1GLS
    Kreditinstitut: GLS Gemeinschaftsbank e.G.
    Verwendungszweck: Einlage Solidarische Landwirtschaft, Nachname Darlehensgeber:in

    3. Zweck
    Das Darlehen dient der Finanzierung von Investitionen der Solidarischen Landwirtschaft e.V. im Zusammenhang mit der Ausweitung ihrer Ernteanteilskapazität.

    4. Rangrücktrittsklausel
    Die Forderung des Darlehensgebers/der Darlehensgeberin auf Rückzahlung des Darlehens sowie etwaige Zinsansprüche treten gegenüber bestehenden und zukünftigen Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers mit Ausnahme solcher Gläubiger, die selbst eine entsprechende Nachrangerklärung für ihre Forderungen abgegeben haben, ausdrücklich im Rang zurück.
    Eventuell werden daher die Forderungen des Darlehensgebers/der Darlehensgeberin erst nach Befriedigung nicht nachrangiger Gläubiger zurückbezahlt. Sämtliche nachrangigen Darlehen sind im Verhältnis untereinander gleichrangig.
    Die Rückzahlung oder Aufrechnung der Darlehenssumme und etwaige Zinszahlungen können solange und soweit nicht verlangt oder vorgenommen werden, wie dies einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens darstellt. Zahlungen, die entgegen dieser Nachrangabrede erfolgen, sind zurückzuzahlen.
    Bei Abschluss dieses Vertrages bestanden beim Darlehensnehmer keine Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, welche dieser Nachrangklausel Relevanz geben. Dies kann sich natürlich ändern. Um insofern für den/die Darlehensgeber:in Transparenz zu schaffen gewährt der Darlehensnehmer ihm/ihr auf Wunsch jederzeit ein Einsichtsrecht in seinen Jahresabschluss und die aktuellen Quartalsabschlüsse. Dort kann der/die Darlehensgeber:in sich selbst ein Bild über die jeweilige Vermögenslage machen.
    Sollte die Solidarische Landwirtschaft im Folgejahr schrumpfen, so können die Einlagen nur prozentual entsprechend der neuen Größe der Solawi zurückgezahlt werden.

    5. Anlagevolumen und Prospektpflicht
    Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet der Darlehensnehmer verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen der Vermögensanlage, welche wie unter „7. Verzinsung“ beschrieben verzinst wird, werden vom Darlehensnehmer innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro angeboten. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

    6. Tilgung
    6.1 Eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Zustimmung des Darlehensgebers zulässig.

    6.2 Tilgungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers zu überweisen:
    Kontoinhaber:in:


    IBAN:

    BIC:

    6.3 Die Tilgung des vollständigen Darlehensbetrags zuzüglich fälliger Zinsen gilt als Kündigung dieses Darlehensvertrages.

    7. Verzinsung
    7.1 Das Darlehen wird verzinst mit jährlich 0,0 %.

    8. Laufzeit
    8.1 Das Darlehen wird unbefristet gewährt, mindestens jedoch bis zum 15.02.2025

    8.2 Die Kündigung durch die/den Darlehensgeber:in richtet sich nach Punkt 9 dieses Vertrages.

    8.3 Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jederzeit kündigen.

    9. Kündigung durch den/die Darlehensgeber:in
    9.1. Das Recht des/der Darlehensgeber:in zur ordentlichen Kündigung ist bis zum 31.12.2024 ausgeschlossen.

    9.2. Die Kündigungsfrist beträgt in Abhängigkeit der Darlehenshöhe:
    bis 1.000€ 3 Monate
    1.001€ bis 3.000€ 6 Monate

    Teilkündigungen sind möglich, für diese gelten diese Fristen je nach der Höhe des gekündigten Betrages. Eine weitere Teilkündigung ist erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der vorherigen Kündigung möglich.
    Beispiel: Sie kündigen von einem Darlehen von 10.000€ einen Teilbetrag von 1.000€. Für diesen Betrag beträgt die Kündigungsfrist dann 3 Monate. Erst nach Ablauf dieser 3 Monate ist eine weitere Kündigung möglich.

    9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    9.4 Die Beendigung des Vertragsverhältnisses als Ernteanteilnehmer:in beim Darlehensnehmer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Darlehens.

    9.5. Wird nach dem 31.12.2024 die Ernteanteilnehmendenschaft des Darlehensgebers beim Darlehensnehmer nicht verlängert, endet das Vertragsverhältnis automatisch.

    9.6. Der/die Darlehensgeber:in kann jederzeit ihr/sein Darlehen durch einen entsprechenden neuen Darlehensvertrag einer anderen Person übertragen und hierdurch aus dem Darlehensvertrag ohne Auseinandersetzung ausscheiden.

    10. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder dieser Vertrag eine oder mehrere Regelungslücken enthalten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Statt der lückenhaften Regelung soll eine Regelung gelten, die von den Parteien in Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicht getroffen worden wäre, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

    11. Datenschutz
    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Solidarische Landwirtschaft Mülheim e.V.. Die angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe ist dieser Vertrag in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Der/die Darlehensgeber:in hat gemäß §34 BDSG das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Auch eine Einschränkung der Verarbeitung sowie die Löschung der Daten kann gemäß §35 BDSG verlangt werden. In diesem Fall ist aber die Durchführung des Vertrages gefährdet. Dasselbe gilt, wenn uns die erbetenen Daten nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. Es besteht das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (z.B. NRW-Datenschutzbeauftragte). Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung der/des Betroffenen.

    Deine Einwilligung

    Summary


    SEPA-Lastschriftmandat

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Einlage

    Der von dir gewählte Darlehensbetrag beläuft sich auf 150€. Bitte überweise den Betrag auf das in der automatischen Bestätigungsmail stehende Konto nachdem die Beitragsrunde erfolgreich beendet wurde und bis zum 15.01.2024.

    Der von dir gewählte Darlehensbetrag beläuft sich auf 1.500€. Bitte überweise den Betrag auf das in der automatischen Bestätigungsmail stehende Konto nachdem die Beitragsrunde erfolgreich beendet wurde und bis zum 15.01.2024.